Allgemeine Mietbedingungen

I. Allgemeines

Für alle mit unseren Kunden (nachfolgend „Mieter“ genannt) geschlossenen Verträge sowie für sämtliche im Rahmen dieser Verträge erbrachten Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Mietbedingungen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn sie Bestandteil einer Auftragsbestätigung sind oder ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.


II. Das Fahrzeug und seine Benutzung

  1. Mit der Übernahme des vermieteten Fahrzeugs (Kfz) erkennt der Mieter an, dass sich das Fahrzeug einschließlich Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mängelfreien und sauberen Zustand befindet. Der Erhalt der Fahrzeugschlüssel sowie der Fahrzeugpapiere (in Kopie) wird bestätigt.

  2. Das Fahrzeug darf ausschließlich in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung sowie – bei Lkw – des Güterkraftverkehrsgesetzes und der technischen Gegebenheiten des Fahrzeugs (z. B. zulässige Belastung) genutzt werden.

  3. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst oder von den im Mietvertrag ausdrücklich benannten Fahrern geführt werden. Alle Fahrer müssen seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Der Mieter haftet für das Verschulden aller Personen, denen er das Fahrzeug überlässt, wie für eigenes Verschulden.

  4. Die Nutzung des Fahrzeugs zu rechtswidrigen Zwecken, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie jede zweckfremde Verwendung ist untersagt.

  5. Eine Untervermietung des Fahrzeugs ist nicht gestattet.

  6. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters darf das Fahrzeug nicht außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs genutzt werden. Insbesondere ist die Teilnahme an Geländefahrten, Fahrschulübungen, Motorsportveranstaltungen oder deren Vorbereitung, Testzwecken, gewerblichem Personen- oder Güterverkehr, Abschleppvorgängen sowie die Nutzung auf Rennstrecken untersagt.

  7. Das Fahrzeug ist ausschließlich gemäß den Bedienungsvorschriften zu verwenden. Es darf nur der vorgeschriebene Kraftstoff getankt werden. Besondere Vorschriften zum Abstellen von Lkw sind einzuhalten. Der Transport gefährlicher Stoffe ist untersagt.

  8. Fahrzeugvorbestellungen sind verbindlich. Der Vermieter ist jedoch nicht verpflichtet, das Fahrzeug länger als eine Stunde nach dem vereinbarten Fahrtantritt bereitzuhalten.

  9. Der Mietpreis beinhaltet keine Kosten für Kraftstoff- und Ölverbrauch. Der Mieter hat an den Vermieter folgende Beträge zu zahlen:
    a) den Mietpreis für die tatsächliche Mietdauer gemäß den vereinbarten Tarifen,
    b) sofern vereinbart, Gebühren für Vollkasko- oder Insassenunfallversicherung sowie für zusätzliche Fahrer und gegebenenfalls Rückführungsgebühren,
    c) Kosten für Kraftstoff sowie den Betankungsservice bei Rückgabe mit nicht vollem Tank.

  10. Sämtliche auf die vorgenannten Positionen erhobenen Steuern sowie alle im Zusammenhang mit der Fahrzeugnutzung anfallenden Gebühren, Abgaben, Verwarn- und Bußgelder sowie sonstige Strafen trägt der Mieter, sofern diese nicht auf ein Verschulden des Vermieters zurückzuführen sind. Der Mieter haftet für alle Verkehrsverstöße und Straftaten im Zusammenhang mit dem Fahrzeug. Der Vermieter ist berechtigt und verpflichtet, die Daten des Mieters bzw. Fahrers an die zuständigen Behörden weiterzugeben. Für die Bearbeitung von Verkehrsverstößen wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € erhoben.

  11. Der Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe des Fahrzeugs eine Vorauszahlung bis zur Höhe einer Monatsmiete, mindestens jedoch 100,00 €, zu verlangen.


III. Versicherung

Für das Fahrzeug besteht eine Haftpflichtversicherung nach den Allgemeinen Kraftfahrzeugversicherungsbedingungen (AKB). Eine Teilkaskoversicherung kann auf Anfrage vereinbart werden. Fahrer, Insassen, Gepäck, Waren und sonstige Gegenstände sind nicht automatisch versichert.

Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Mieters kann auf dessen Kosten eine Vollkaskoversicherung und/oder eine Insassenunfallversicherung abgeschlossen werden. Weitergehende Versicherungswünsche bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.


IV. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und die technischen Vorschriften einzuhalten. Er hat regelmäßig den verkehrs- und betriebssicheren Zustand zu überprüfen (z. B. Öl- und Wasserstand, Reifendruck, Bremsen, Beleuchtung). Das Fahrzeug ist stets ordnungsgemäß zu verschließen, das Lenkradschloss zu sichern und an einem sicheren Ort abzustellen. Fahrzeugschlüssel sind vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen, vorhandene Alarmanlagen zu benutzen.

Bei längerer Mietdauer sind fällige Wartungsarbeiten nach Rücksprache mit dem Vermieter in einer autorisierten Fachwerkstatt durchführen zu lassen. Die Kosten werden vom Vermieter übernommen.


V. Reparaturen

Notwendige Reparaturen trägt der Vermieter, sofern diese nicht auf unsachgemäße Behandlung, Verschulden des Mieters oder dessen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Bei voraussichtlichen Reparaturkosten von mehr als 25,00 € netto ist vor Beginn der Reparatur die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Unterbleibt dies, werden nur die nachweislich notwendigen Reparaturkosten erstattet.


VI. Unfall, Diebstahl, Brand

Jeder Unfall, Diebstahl oder Brandschaden ist dem Vermieter unverzüglich zu melden. In jedem Fall ist sofort die Polizei zu verständigen und ein Protokoll aufzunehmen. Ein Schuldanerkenntnis gegenüber Dritten oder Behörden ist unzulässig.

Der Mieter hat auch bei geringfügigen Schäden einen schriftlichen Unfallbericht mit Skizze zu erstellen. Dieser muss insbesondere Angaben zu Beteiligten, Zeugen, Kennzeichen und Haltern enthalten. Unfallflucht ist untersagt.

Bei Diebstahl, Einbruch oder Beschädigung durch Unbekannte ist unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und der Vermieter unter Vorlage der Bescheinigung zu informieren.


VII. Haftung

Der Vermieter haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt die gesetzliche Haftung unberührt.

Der Mieter haftet für Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Vertragsverletzungen nach den gesetzlichen Vorschriften, einschließlich aller Nebenkosten. Bei vereinbarter Haftungsreduzierung haftet der Mieter bis zur Höhe der Selbstbeteiligung. Vorsätzlich verursachte Schäden sind von jeder Haftungsfreistellung ausgeschlossen.


VIII. Rückgabe des Fahrzeugs

Das Fahrzeug ist spätestens zum Ende der vereinbarten Mietzeit mit sämtlichen Schlüsseln und Fahrzeugpapieren während der Geschäftszeiten am vereinbarten Ort zurückzugeben. Eine Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten erfolgt auf Risiko des Mieters.

Bei verspäteter Rückgabe ist für jeden angefangenen Tag die vereinbarte Miete als Vertragsstrafe zu zahlen. Weitergehende Schäden bleiben vorbehalten.


IX. Kündigung

Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter mit der Zahlung in Verzug gerät oder eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Der Mieter bleibt in diesem Fall zur Zahlung der vereinbarten Miete verpflichtet, soweit eine Weitervermietung nicht möglich ist.


X. Schlussbestimmungen

Der Mieter erklärt sich mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen des Mietverhältnisses einverstanden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, sofern gesetzlich zulässig. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Die Miete ist im Voraus zu zahlen. Bei Pkw ist zusätzlich eine Kaution von 200,00 € zu hinterlegen.


Behnke Kfz-Handel, Service & Reifen e.K.
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